Papa in Elternzeit

Elternzeitanspruch als Papa

Sicher kennst du das typische Elternzeitmodell, die Mama bleibt mindestens ein Jahr zu Hause und der Papa nimmt maximal 2 Partnerschaftsmonate Elternzeit. Dieses Elternzeitmodell ist leider weit verbreitet, dabei ist es so schön, die eigenen Kinder von Anfang an beim Aufwachsen zu begleiten und eine Bindung aufzubauen.

Wie viel Elternzeitanspruch hat Papa eigentlich

Ein Papa hat denselben Anspruch auf Elternzeit wie die Mama, das heißt:
Jeder Elternteil hat ein Recht auf bis zu 3 Jahre Elternzeit.

Bitte beachte: Der Elternzeitanspruch hat nichts mit dem Elterngeld zu tun, hier stehen euch gemeinsam 12 Monate Elterngeld zu, über die Partnerschaftsmonate (2 Monate Elterngeld plus) oder die neue Regelung zur Teilzeit (4 Monate Elterngeld plus), könnt ihr den Anspruch von Elterngeld ein bisschen verlängern.

Dürfen auch beide Elternteile gemeinsam Elternzeit machen

Die Elternzeit muss nicht getrennt genommen werden, so könntet ihr sogar 3 Jahre gemeinsam Elternzeit nehmen. Hier sind sämtliche Konstellationen möglich, so kann zum Beispiel die Mama ab Geburt 2 Jahre Elternzeit nehmen und der Papa nimmt ab dem 1. Geburtstag 2 Jahre Elternzeit. In diesem Beispiel hätte jeder 2 Jahre Elternzeit und davon seid ihr ein Jahr zusammen für euer Kind da.

Darf ich während der Elternzeit arbeiten

Während der Elternzeit dürft ihr bis zu 32 Std. pro Woche in Teilzeit arbeiten, allerdings solltet ihr dies nur tun, wenn ihr kein Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht. Ihr solltet euch in dem Fall auch unbedingt vor Beschäftigungsbeginn informieren, wie viel Geld ihr dazuverdienen dürft, um nicht im ungünstigsten Fall einen Teil des Elterngeld plus zurückzahlen zu müssen. Solange ihr Elterngeld bezieht, lohnt sich die Teilzeitarbeit meist nicht, da ihr sonst einen Teil des Elterngeldes zurückzahlen müsst.

Wann und wie muss die Elternzeit beantragt werden

Die Elternzeit musst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber mit einer Frist von 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragen.
Der Arbeitgeber muss dir für die Dauer der Elternzeit deinen Arbeitsplatz freihalten oder dir nach der Elternzeit einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten.

Fazit

Mama und Papa haben exakt den gleichen Anspruch auf Elternzeit, nur ist es bislang noch nicht sehr verbreitet, dass die Papas gemeinsam mit ihren Kindern zu Hause bleiben. Wir haben uns von Anfang an die Elternzeit gleichberechtigt aufgeteilt und können nur positiv über diese Erfahrung berichten.